Nach Angaben des Kulturfinanzberichts 2024 lag das Gesamtvolumen der öffentlichen Kulturausgaben von Gemeinden und Ländern im Jahr 2021 bei 11,44 Milliarden Euro. Dies entsprach 137,54 Euro pro Einwohner:in. 38,1 % der öffentlichen Mittel entfielen auf den Kulturbereich „Theater und Musik“.
Während Länder und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg in absoluten Zahlen die höchsten Kulturausgaben hatten, lagen bei den pro-Kopf-Ausgaben Berlin (264,50 Euro je Einwohner:in), Sachsen (237,38 Euro) und Hamburg (228,63 Euro) vorne. Zugleich wiesen die beiden Stadtstaaten Berlin und Hamburg den höchsten Ausgabenanteil für den Bereich „Theater und Musik“ aus.

Hinweis
Die Finanzdaten beziehen sich auf Grundmittel. Diese geben den Zuschussbedarf der öffentlichen Haushalte für einen Aufgabenbereich an, d. h. sie beschreiben die Ausgaben abzüglich der vom Aufgabenbereich erzielten Einnahmen. Aufgrund anhaltender methodischer Umstellungen der Kern- und Extrahaushalte können für das Jahr 2021 nur vorläufige Ist-Daten ausgegeben werden; Datenbasis ist die Haushaltsansatzstatistik für die staatlichen Haushalte sowie eine Vorabaufbereitung der Gemeindefinanzstatistik für die kommunalen Haushalte. Negative Werte bedeuten, dass die unmittelbaren Einnahmen die Nettoausgaben übersteigen.
Die Finanzdaten beziehen sich – mit Ausnahme der Mittel für öffentliche Kunsthochschulen – auf Grundmittel. Diese geben den Zuschussbedarf der öffentlichen Haushalte für einen Aufgabenbereich an, d. h. sie beschreiben die Ausgaben abzüglich der vom Aufgabenbereich erzielten Einnahmen. Die Grundmittel weisen den Betrag aus, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuern, Mitteln aus Finanzausgleich, Kreditmarktmitteln und Rücklagen) bereitgestellt wird, einschließlich der investiven Maßnahmen. Datenquelle bei der Darstellung der öffentlichen Kunsthochschulen ist die Hochschulfinanzstatistik mit den darin ausgewiesenen Trägermitteln. Im Vergleich zu den Grundmitteln werden bei den Trägermitteln neben Drittmitteleinnahmen und Verwaltungseinnahmen auch Zuweisungen und Zuschüsse von den Ausgaben abgezogen.
Im Hinblick auf die aufgeführten Kulturbereiche ist zudem zu beachten, dass die verschiedenen Sparten des Musiklebens nicht nur in der Kategorie „Theater und Musik“, sondern aufgrund ihrer Einbindung in größere Organisations- oder Themenkomplexe häufig auch in anderen Kategorien erfasst werden (z. B. Ausgaben für musikbezogene Anteile in Bibliotheken, Museen, Kulturelle Angelegenheiten im Ausland, Sonstige Kulturpflege etc.).
Footnotes
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Einschließlich Gemeinde- und Zweckverbände.
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Euro je Einwohner:in nach Bevölkerungsfortschreibung.
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Wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Bibliotheken, ohne Hochschulbibliotheken.
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Brandenburg weist im Kulturbereich „Theater und Musik“ keine Theaterausgaben aus; diese werden im Landeshaushalt unter „Sonstige Kulturpflege“ veranschlagt.
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Ein Teil der Aufwendungen des Landes Hessen für Museen und Denkmalpflege wird im Landeshaushalt unter „Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten“ ausgewiesen.
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Die Ausgaben der Gemeinden in Sachsen für „Sonstige Kulturpflege“ enthalten den Erwerb einer Beteiligung. Zudem werden unter „Sonstige Kulturpflege“ auf staatlicher Ebene Ausgaben anderer Kulturbereiche (Kulturbauten) veranschlagt.
Quelleninformationen
Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Kulturfinanzbericht 2024, hrsg. von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, Wiesbaden 2024.
