Die öffentlichen Kulturausgaben für Theater und Musik lagen 2021 bei rund 4,61 Milliarden Euro. Die Hälfte der Ausgaben wurden durch Gemeinden getragen, 44 % durch die Länder.

Nach Angaben des Kulturfinanzberichts 2024 entfielen im Berichtsjahr 2021 Kulturausgaben in Höhe von rund 4,61 Milliarden Euro auf den Bereich Theater und Musik. Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände gaben knapp 2,32 Milliarden Euro für Theater und Musik aus, die Bundesländer finanzierten diesen Kulturbereich mit rund 2,04 Milliarden Euro. Zusammen stellten diese Körperschaftsgruppen damit 95,5 % der öffentlichen Mittel für Theater und Musik bereit. Der Bund trug mit ca. 254 Millionen Euro einen Anteil von 4,5 %. Der Anteil an Bundesmitteln im Bereich Theater und Musik ist damit in den vergangegen eineinhalb Jahrzehnten deutlich gestiegen (zum Vergleich 2005: 0,7 %); die Bundesmittel konzentrieren sich dabei fast ausschließlich auf die Finanzierung von Einrichtungen der Musikpflege.

Öffentliche Ausgaben für Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen 2021
Öffentliche Ausgaben für Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen 2021

Die Ausgaben für Theater und Musik lassen sich weiter nach Aufgabenbereichen aufschlüsseln. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts entfielen im Jahr 2021 auf die Finanzierung von Musikschulen Mittel in Höhe von 604,2 Millionen Euro, die zu 77 % von den Kommunen getätigt wurden (462,4 Millionen Euro). Je Einwohner:in wurden im Bundesdurchschnitt 7,26 Euro an öffentlichen Mitteln für die Musikschulen bereitgestellt; in Berlin (13,36 Euro) und Brandenburg (11,70 Euro) wurden die höchsten öffentlichen Ausgaben für Musikschulen je Einwohner:in getätigt.

Einrichtungen der Musikpflege erhielten im Berichtsjahr 2021 insgesamt 725,3 Millionen Euro öffentliche Mittel – die in annähernd gleich großen Anteilen von Gemeinden (244,3 Millionen Euro, 33,7 %), Ländern (228,2 Millionen Euro, 31,5 %) und dem Bund (252,8 Millionen Euro, 34,8 %) bereitgestellt wurden. Im Bundesdurchschnitt wurden je Einwohner:in 8,71 Euro öffentliche Mittel für Einrichtungen der Musikpflege aufbracht.

3.284,5 Millionen Euro entfielen auf den Aufgabenbereich Theater, fast ausschließlich finanziert durch die Länder (1.673,7 Millionen Euro) und Gemeinden (1.609,8 Millionen Euro). Der Ausgabenbereich Theater enthält musikbezogene Ausgaben, die allerdings nicht zu beziffern sind.

Je Einwohner:in wurden im Berichtsjahr 2021 im Bundesdurchschnitt knapp 55,50 Euro an öffentlichen Ausgaben für Musik und Theater bereitgestellt. Pro Kopf waren es in den Stadtstaaten durchschnittlich 115,60 Euro, in den Flächenländern (Ausgaben der Gemeinden und Länder) 47,29 Euro.

Tabelle
Öffentliche Ausgaben für Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen, Ländern und Aufgabenbereichen 2021
Tabelle: Öffentliche Ausgaben für Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen, Ländern und Aufgabenbereichen 2021

Hinweis

Die Finanzdaten beziehen sich auf Grundmittel. Diese geben den Zuschussbedarf der öffentlichen Haushalte für einen Aufgabenbereich an, d. h. sie beschreiben die Ausgaben abzüglich der vom Aufgabenbereich erzielten Einnahmen. Die Grundmittel weisen den Betrag aus, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuern, Mitteln aus Finanzausgleich, Kreditmarktmitteln und Rücklagen) bereitgestellt wird, einschließlich der investiven Maßnahmen.

Der Kulturfinanzbericht weist bis einschließlich 2011 Ist-Daten auf Basis der Jahresrechnungsstatistik aus. Aufgrund methodischer Umstellungen der Kern- und Extrahaushalte können für die darauffolgenden Jahre nur vorläufige Ist-Daten ausgegeben werden; es liegen keine endgültigen Daten der Jahresrechnungsstatistik seit 2012 vor. Basis der vorläufigen Ist-Werte ist die Haushaltsansatzstatistik für die staatlichen Haushalte sowie eine Vorabaufbereitung der Gemeindefinanzstatistik für die kommunalen Haushalte. Bei der Interpretation der Zeitreihen ist zu beachten, dass aufgrund der anhaltenden Umstellung von Kameralistik auf Doppik (doppelte Buchführung in Konten) in den Gemeindeausgaben, aufgrund von Ausgliederungen von Kultureinrichtungen sowie Veranschlagungen von Finanzausgleichsmitteln die Daten nicht uneingeschränkt miteinander vergleichbar sind.

Gemäß Haushaltssystematik umfasst der Kulturbereich „Theater und Musik“ drei Aufgabenbereiche, durch deren gesonderte Betrachtung sich Ausgaben, die ausschließlich für die Sparte Musik getätigt werden, weiter eingrenzen lassen im Sinne einer Mindestangabe. Neben den öffentlichen Mitteln für den Aufgabenbereich „Musikschulen“ sind dies Ausgaben für „Einrichtungen der Musikpflege“, worunter beispielsweise Verbände, Fördereinrichtungen und Musikpreise oder Musikfestspiele fallen. Die Ausgaben für den dritten Aufgabenbereich „Theater“ sind hingegen keiner gesonderten Sparte zuzuordnen. Generell ist mit Blick auf die Zuordnung von Ausgaben in die drei Aufgabenbereiche zu beachten, dass sich diese nicht detailliert nachvollziehen lässt und sie stark abhängig ist von der Entscheidung der einzelnen Kommunen oder Länder. So ist es durchaus möglich, dass ein Land ein Theaterorchester unter „Theater“ verbucht, während ein Theaterorchester in einem anderen Land unter „Einrichtungen der Musikpflege“ fällt. Dies hat auch zur Folge, dass ein direkter Vergleich der öffentlichen Ausgaben für den Aufgabenbereich „Theater“ mit den Angaben des Deutschen Bühnenvereins zu Einnahmen der Theater aus öffentlichen Mitteln nicht sinnvoll erscheint. Zudem unterscheiden sich die Angaben der öffentlichen Musikschulen im Verband deutscher Musikschulen (VdM) zu ihren Einnahmen aus öffentlichen Mitteln im Jahr 2020 von den im Kulturfinanzbericht gemeldeten öffentlichen Ausgaben für Musikschulen. Auch spiegeln sich Maßnahmen wie die Landesmittel Nordrhein-Westfalens im Rahmen der Landesoffensive für öffentliche Musikschulen im Kulturfinanzbericht nicht wider (2020 wurden Landesmittel Nordrhein-Westfalens für Musikschulen als nicht vorhanden verbucht).

Im Hinblick auf die hier nicht aufgeführten Kulturbereiche ist zu beachten, dass die verschiedenen Sparten des Musiklebens nicht nur in der Kategorie „Theater und Musik“, sondern aufgrund ihrer Einbindung in größere Organisations- oder Themenkomplexe häufig auch in anderen Kategorien erfasst werden (z. B. musikbezogene Ausgaben in Bibliotheken; Museen, Sammlungen und Ausstellungen mit Musikbezug; der Fachbereich Musik des Goethe Instituts unter „Kulturelle Angelegenheiten im Ausland“; Coronahilfsprogramme für das Musikleben unter „Sonstige Kulturpflege“). Die Ausgaben für weitere Kulturbereiche sind in der Statistik „Öffentliche Ausgaben für Kultur nach Kulturbereichen und Körperschaftsgruppen“ zusammengestellt.

–  = Nichts vorhanden.

Statistik

Footnotes

  1. Einschließlich Gemeinde- und Zweckverbände.

  2. Euro je Einwohner:in nach Bevölkerungsfortschreibung. Für die eigenen Berechnungen der Ausgaben je Einwohner:in wurde der Bevölkerungsstand zum 31.12.2021 gemäß Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamts herangezogen. Die berechneten Ausgaben je Einwohner:in können in Einzelfällen marginal von den Angaben des Kulturfinanzberichts abweichen.

  3. Brandenburg weist im Kulturbereich „Theater und Musik“ keine Theaterausgaben aus; diese werden im Landeshaushalt unter „Sonstige Kulturpflege“ veranschlagt.

Quelleninformationen

Zusammengestellt und berechnet vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Kulturfinanzbericht 2024, hrsg. von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, Wiesbaden 2024; Statistisches Bundesamt: Sonderauswertung der Grundmittel 2021 des Kulturbereichs „Theater und Musik“ nach Aufgabenbereichen und Ländern; Statistisches Bundesamt (Destatis), Genesis-Online, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes, Datenlizenz by-2-0 (Zugriff: 17.11.2025).

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